41 m² Büro in Oldenburg-Etzhorn – ruhig gelegen & vielseitig nutzbar
Büro/Praxen | 26125 Oldenburg
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Attraktive Bürofläche in Oldenburg-Etzhorn – Ideal für Architekten, Planer und kreative Köpfe!
In ruhiger, dennoch gut erreichbarer Lage im Oldenburger Stadtteil Etzhorn steht ab dem 01.01.2026 eine helle und einladende Büroeinheit mit einer Nutzfläche von ca. 41 m² zur Verfügung. Die Räumlichkeiten befinden sich in einem gepflegten Gewerbeobjekt und eignen sich ideal für Freiberufler, kleine Unternehmen oder projektorientierte Teams.
Die Einheit verfügt über einen separaten Eingang sowie einen zentralen Flur, von dem aus alle weiteren Räume zugänglich sind, zwei freundlich gestaltete Büroräume mit viel Tageslicht sowie ein moderner Sanitärbereich.
Ergänzend zur Bürofläche stehen zwei PKW-Stellplätze zur Verfügung. Die monatliche Miete beträgt 70 € pro Stellplatz.
Für zusätzliche Sicherheit sorgt eine Alarmanlage, mit der das gesamte Gebäude ausgestattet ist.
Ob als Standort für den beruflichen Neuanfang oder zur Erweiterung Ihres bestehenden Unternehmens – diese Bürofläche bietet Ihnen ein ruhiges, professionelles Arbeitsumfeld mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und einem repräsentativen Charakter.
Entdecken Sie das Potenzial dieser Bürofläche bei einer persönlichen Besichtigung. Wir beraten Sie gerne und stehen für einen Besichtigungstermin zur Verfügung.
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Ihr Ansprechpartner
Lage
Die Bürofläche befindet sich im Norden der Stadt Oldenburg (Stadtteil Etzhorn), unmittelbar im Bereich der Autobahnauffahrt zur A 293.
Die Stadt Oldenburg (Oldb.) ist eine kreisfreie Stadt in der Metropolregion Nordwest und liegt im nordwestlichen Niedersachsen. Mit seinen knapp 170.000 Einwohnern ist Oldenburg nach Hannover und Braunschweig die drittgrößte Stadt Niedersachsen. Die dynamische Entwicklung der Einwohnerzahlen wird Prognosen zufolge auch in Zukunft nicht abflachen und verzeichnet für die kommenden Jahre einen deutlichen Aufwärtstrend. Durch die Universität, Fachhochschule und die Polizeiakademie Niedersachen ist Oldenburg zudem vor allem als Universitätsstadt bekannt.
Kulturelle Einrichtungen wie zum Beispiel das Oldenburgische Staatstheater, das Horst-Janssen-Museum und das Landesmuseum erfreuen sich großer Beliebtheit und sind auch über die Region hinaus bekannt. Nicht zuletzt aber durch den Erstligisten in der Basketball Bundesliga, den EWE Baskets, ist Oldenburg auch deutschlandweit bekannt.
Oldenburg besitzt eine exzellente infrastrukturelle Anbindung. Durch die gute Anbindung an die Autobahnen A1, A28 und A29 erreicht man die nächstgrößeren Städte Bremen und Osnabrück in kürzester Zeit, aber auch die Nordseeküste und die holländische Grenze ist mit dem Auto nahegelegen. Hamburg ist in unter zwei Stunden erreichbar.
Sonstige Angaben
Die hier angebotene Büroeinheit wird im Rahmen eines Untermietverhältnisses über uns angeboten. Hauptmieter der Gesamtfläche ist das Architekturbüro Salinger.
Die zur Verfügung stehenden ca. 41 m² sind vollständig von den Räumlichkeiten des Architekturbüros getrennt und verfügen über einen eigenen, separaten Zugang. Der Hauptmieter hat keinen Zugang zu der angebotenen Büroeinheit – eine klare räumliche und funktionale Abgrenzung ist somit sichergestellt.
Das Mietverhältnis ist umsatzsteuerpflichtig.
Die anfallenden Betriebskosten sind in einer monatlichen Pauschale enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet.
Vermittlungs- und Nachweisbedingungen:
Wir sind vom Vermieter (= Hauptmieter) dieser Gewerbeeinheit mit der Vermittlung oder dem Nachweis eines Mieters / Untermieters beauftragt.
Es fällt eine vom Mieter zu erbringende Kaution bzw. Mietsicherheit in Höhe von zwei Monatsmieten und eine Provision/Vermittlungsgebühr in Höhe von zwei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an (berechnet auf die dann ausgehandelte Grundmiete ohne Nebenkosten).
Die Angaben des Angebotes werden uns von Eigentümern oder Dritten geliefert. Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen. Das Angebot erfolgt freibleibend; die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.


