• Immobilienangebot - Stadland / Schwei - Alle - Schöner Reiterhof mit Wohnhaus, Ferienwohnungen und Pferdeboxen
interne Kennung der Immobilie: 1190

Schöner Reiterhof mit Wohnhaus, Ferienwohnungen und Pferdeboxen

Haus | 26936 Stadland / Schwei

Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!

Dieses Objekt wurde erfolgreich von Jan Meyer vermietet. Wenn Sie eine ähnliche Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sprechen Sie uns einfach an!

Objektbeschreibung

Sie sind auf der Suche nach einem schönen Reiterhof mit der Möglichkeit der Ferienvermietung? Dann haben wir hier das passende Angebot für Sie!

Angeboten wird eine wunderschöne landwirtschaftliche Hofstelle mit insgesamt ca. 12,7 Hektar Land, einem großzügigen, sofort beziehbaren Wohnhaus mit einer vermieteten Wohnung im Dachgeschoss, zwei großen Ferienwohnungen, Stallanlagen und Pferdeboxen.

Die landwirtschaftlichen Flächen liegen unmittelbar an der Hofstelle.

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Ihr Ansprechpartner

Jan Meyer
Geschäftsführer

Lage

Die im Außenbereich befindliche Hofstelle befindet sich in der Gemeinde Stadtland in der Wesermarsch.

Stadland ist eine Gemeinde im Landkreis Wesermarsch im nordwestlichen Niedersachsen. Sitz der Gemeinde ist Rodenkirchen.

Die Stadlander bezeichnen Stadland zu Recht als ein ganz besonderes Land. Das Land zwischen den Gestaden, also zwischen den Ufern der Weser und des Jadebusens, hat mit seiner saftigen, grünen Landschaft ganz besondere Reize. Charakteristisch sind die durch den Wind gebeugten Bäume. Stadland im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch ist 113,387 km² groß und liegt knapp über dem Meeresspiegel. Mächtige Deiche entlang der Weser und des Jadebusens schützen das Land vor Überflutungen. Etwa 8.000 Einwohner fühlen sich hier Zuhause. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.stadland.de

Sonstige Angaben

Vermittlungs- und Nachweisbedingungen:

Wir sind von den Eigentümern mit der Vermittlung oder dem Nachweis eines Käufers beauftragt.

Einem Erwerber entstehen durch unsere Einschaltung keine Vermittlungsgebühren.
Die Nebenerwerbskosten (u.a. Grunderwerbsteuer und Notar- und Grundbuchamt) sind vom Erwerber zu tragen.

Die Angaben des Angebotes werden uns von Eigentümern oder Dritten geliefert. Eine rechtliche oder steuerrechtliche Prüfung dieser Angaben und Unterlagen haben wir nicht vorgenommen. Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen. Das Angebot erfolgt freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

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