Wohn- und Geschäftshaus mit viel Potenzial in zentraler Lage
Zins und Renditeobjekt | 26135 Oldenburg (Oldenburg) / Osternburg
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Dieses Objekt wurde erfolgreich von Jan Meyer vermietet. Wenn Sie eine ähnliche Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sprechen Sie uns einfach an!Objektbeschreibung
Sie sind auf der Suche nach einer entwicklungsfähigen Immobilie zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage?
Die hier angebotene Immobilie erfüllt all diese Anforderungen und bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie mit viel Potenzial in guter Lage zu erwerben.
Das Wohn- und Geschäftshaus, welches 1938 in Massivbauweise errichtet wurde, umfasst eine große Gewerbeeinheit im Erdgeschoss und zwei Wohneinheiten. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss wurde bis vor kurzer Zeit noch als Bäckerei genutzt und hat eine Nutzfläche von ca. 207 m². Die beiden Wohneinheiten haben eine Wohnfläche von ca. 131 m² und ca. 52 m².
Das Haus wurde von den Eigentümern im Laufe der letzten Jahre schon in Teilbereichen modernisiert. So wurde z. B. bereits das Dach (1992) und die Fassade (2006) erneuert. Alle Wohn- und Gewerbeeinheiten in dem Gebäude stehen aktuell leer und warten darauf, von Ihnen für die neuen Nutzer hergerichtet zu werden.
Das zentral gelegene Grundstück mit bester Sichtlage hat eine Größe von 435 m². Auf dem Grundstück befinden sich im hinteren Bereich eine Garage und eine überdachte Hoffläche mit mehreren Parkplätzen.
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Ihr Ansprechpartner
Lage
Die hier exklusiv angebotene Immobilie befindet sich in bester Sichtlage im Stadtteil Osternburg. Da sich die Immobilie im Kreuzungsbereich zweiter Zufahrtsstraßen befindet. Ist eine optimale Erreichbarkeit der Gewerbeeinheit gesichert.
Die Oldenburger Innenstadt ist nur 1 km entfernt und kann somit entspannt mit dem Fahrrad erreicht werden. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte oder Schulen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden und können teilweise fußläufig erreicht werden. Die Autobahnauffahrt OL-Kreyenbrück (A28) ist nur wenige hundert Meter entfernt.
Die kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb.) liegt in der Metropolregion Nordwest im nordwestlichen Niedersachsen. Mit seinen knapp 170.000 Einwohnern ist Oldenburg nach Hannover und Braunschweig die drittgrößte Stadt Niedersachsens. Die dynamische Entwicklung der Einwohnerzahlen wird Prognosen zufolge auch in Zukunft nicht abflachen und verzeichnet für die kommenden Jahre einen deutlichen Aufwärtstrend. Durch die Universität, Fachhochschule und die Polizeiakademie Niedersachsen ist Oldenburg zudem vor allem als Universitätsstadt bekannt.
Oldenburg besitzt eine exzellente infrastrukturelle Anbindung. Durch die gute Anbindung an die Autobahnen A1, A28 und A29 erreicht man die nächstgrößeren Städte Bremen und Hamburg in kürzester Zeit, aber auch die Nordseeküste und die holländische Grenze sind mit dem Auto nahegelegen. Durch die Nähe zur holländischen Grenze in etwa 60 Minuten profitiert der Oldenburger Einzelhandel, insbesondere von vielen niederländischen Tagestouristen.
Sonstige Angaben
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständig angegebenem Namen, Adresse und Telefonnummer bearbeiten können.
Überzeugen Sie sich selbst von dieser attraktiven Immobilie und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Besichtigungstermine aus organisatorischen Gründen nur telefonisch vereinbaren.
WEITERE HINWEISE:
Die Immobilie steht leer und kann nach Rücksprache mit dem Eigentümer kurzfristig übernommen werden.
Die vorhandenen Bilder, die Grundrisse und weiterführenden Informationen sind uns von Dritten zur Verfügung gestellt worden. Dementsprechend sind alle Angaben vom Erwerber vor dem Erwerb zu überprüfen.
HAFTUNG: Die Angaben des Angebotes werden uns von Eigentümern oder Dritten geliefert. Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen. Das Angebot erfolgt freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, die relevanten Daten Ihres Personalausweises festzuhalten und nach den gesetzlichen Fristen zu speichern.